„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle Mütter unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Ausgabe vom 2. Juni 2014).
„Es gibt keinen Grund, die Beamtenschaft von Verbesserungen im Rentenrecht auszuschließen“, stellte Dauderstädt fest. „Frühere Verschlechterungen wurden ja auch übertragen.“ Die Forderung des dbb Chefs: „Bund und Länder müssen die Neuregelung jetzt zügig und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen.“
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte erklärt, die Prüfung einer Übertragung der vereinbarten Verbesserung der Mütterrente auf die Beamten sei „noch nicht abgeschlossen“, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Bei der Ländern hat bislang nur die Staatsregierung in Bayern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion
zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) - BT-Drs. 18/909 - Berlin, April 2014
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